Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass
sowohl im gültigen
Agilityreglement in Pkt. 7.1.
(“Alle Entscheidungen des Agilityrichters sind unwiderruflich.“)
als auch in den gültigen
Durchführungsbestimmungen jener Bewerbe, bei denen ein ÖKV-Überwacher im Einsatz
ist (“Der Überwacher … ist befugt,
mit dem Agilityrichter bei Unklarheiten zu sprechen. Die letzte Entscheidung hat
allerdings IMMER der amtierende Agilityrichter.“)
hinreichend klargestellt ist, dass von den Teilnehmern einer
Agilityveranstaltung die Entscheidungen des amtierenden Richters zu akzeptieren
sind.
Was ab 2007 zu beachten ist
(neue / aktualisierte / schon bisher bestehende Bestimmungen)
Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit
der Agilitygeräte
Mindestalter bei Erstantritt
"Weiße Hunde" / Vorläufer
Zurückgehen zum Hund vor dem Start
Was bei einem Erstantritt zu beachten ist
Agility-Leistungsheft (Handhabung und
Eintragungen)
Stand: 23.05.2008