Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gültigen Agilityreglement in Pkt. 7.1. (“Alle Entscheidungen des Agilityrichters sind unwiderruflich.“) als auch in den gültigen Durchführungsbestimmungen jener Bewerbe, bei denen ein ÖKV-Überwacher im Einsatz ist (“Der Überwacher … ist befugt, mit dem Agilityrichter bei Unklarheiten zu sprechen. Die letzte Entscheidung hat allerdings IMMER der amtierende Agilityrichter.“) hinreichend klargestellt ist, dass von den Teilnehmern einer Agilityveranstaltung die Entscheidungen des amtierenden Richters zu akzeptieren sind.


ÖKV-Agilityreglement 2007

Was ab 2007 zu beachten ist (neue / aktualisierte /  schon bisher bestehende Bestimmungen)

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Agilitygeräte

Mindestalter bei Erstantritt

"Weiße Hunde" / Vorläufer

Zurückgehen zum Hund vor dem Start

Was bei einem Erstantritt zu beachten ist

Agility-Leistungsheft (Handhabung und Eintragungen)

Leitfaden für ÖKV-Bewerbe

 

Stand: 23.05.2008