Unter welchen Voraussetzungen ist ein Erstantritt in Agility
möglich?
- Hund muss am Tag des Erstantritts mindestens 18 Monate alt sein
- Hundeführer muss Mitglied einer ÖKV-Verbandskörperschaft sein
- OG stellt ein Agility-Leistungsheft aus und schickt das Begleitblatt an
den ÖKV
- bei Hunden ohne ÖHZB-Nummer muss von OG beim ÖKV eine Hundesportlizenz
beantragt und zum Erststart mitgebracht werden
Was passiert am Tag des Erstantritts?
- vom Hundeführer zum Erstantritt mitzubringen sind:
- Agility-Leistungsheft
- Hundesportlizenz oder ÖKV-Ahnentafel
- Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung
- amtierender österreichischer Agilityrichter entscheidet, ob Vermessung des
Hundes vorzunehmen ist
- Vermessung darf nur vom amtierenden österreichischen Agilityrichter
vorgenommen werden (Anm.: "amtierend" ist ein Richter dann, wenn er auf der
bestätigten Veranstaltungsgenehmigung angeführt ist und am Veranstaltungstag
auch tatsächlich eine Richtertätigkeit im Parcours ausübt)
- Größenklasse und - falls tatsächlich vermessen wurde - Größe des Hundes
werden vom amtierenden österreichischen Agilityrichter im Leistungsheft
bestätigt
- Erstantritt wird vom amtierenden oder einem anderen österreichischen
Agilityrichter im Leistungsheft bestätigt
- auf der vordersten Umschlagseite wird ein Farbpunkt
angebracht (rot = Large, blau = Medium, gelb = Small)
Was ist weiters zu beachten?
- Bestätigung des Erstantritts und der Größenklasse durch einen
ausländischen Richter nicht möglich !!
- Erstantritt ist nicht möglich, wenn kein österreichischer amtierender
Richter im Einsatz ist
- Erstantritt im Ausland ist nur dann möglich, wenn ein österreichischer
Agilityrichter im Einsatz ist und der Hund älter als 18 Monate ist
- Vermessung und Eintrag der Größenklasse ins Leistungsheft ist
nur in Verbindung mit dem Erstantritt möglich (d.h. am Veranstaltungstag
oder ev. am Tag davor bei der veranstaltenden OG), d.h. es ist KEINE
VERMESSUNG im voraus gestattet !!!
- wenn sich ein Hund auch nach mehrmaligen Versuchen nicht vermessen lässt,
ist ein Erststart an diesem Tag nicht möglich
- gegen die Zuordnung zu einer Größenklasse kann beim ÖKV-Agilityreferenten Protest eingelegt werden; ein
vom ÖKV bestellter Richter wird eine Nachvermessung vornehmen, dieses Messergebnis ist dann endgültig und kann nicht mehr beeinsprucht
werden
- ab 01.01.2007: Einspruchsfrist beträgt 6 Monate ab Erstantritt!
Stand: 17.07.2007