Leitfaden für ÖKV-Veranstaltungen
1. Gültigkeit
Der
vorliegende Leitfaden ersetzt ab sofort das
"Pflichtenheft für ÖKV-Bewerbe" vom 8. März 2003.
Er gilt für folgende Agilitybewerbe:
Für
ÖKV-Landesmeisterschaften sind die regionalen Agility-Arbeitsgruppen zuständig,
die bei Bedarf für ihren Bereich ähnliche Richtlinien erstellen können.
2. Vergabe
Alle Verbandskörperschaften (VKs) können sich um die Durchführung von ÖKV-Veranstaltungen bei der ÖKV-Fachkommission Agility (FK) bewerben.
Die FK Agility beschließt für jeden ÖKV-Bewerb Durchführungsbestimmungen einschließlich der Höhe der Startgebühren und der an den ÖKV abzuführenden Abgaben.
Der ÖKV-Vorstand beauftragt auf Vorschlag der FK Agility eine VK mit der Organisation und Durchführung einer ÖKV-Veranstaltung.
Die beauftragte VK ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung auf Basis der jeweils gültigen Bestimmungen.
Die Festlegung der einzuladenden Agilityrichter erfolgt durch die FK Agility. Allfällige Wünsche der veranstaltenden VK sollten dabei berücksichtigt werden.
Wenn in den Durchführungsbestimmungen von ÖKV-Bewerben der Einsatz von
ÖKV-Überwachern vorgesehen ist, so werden diese von der FK Agility nominiert.
3. Organisation
Der Veranstalter informiert sich über die aktuellen Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Bewerbs und über die sich daraus abzuleitenden Anforderungen an die Turnierausrichtung .
Die Ausschreibung von ÖKV-Veranstaltungen wird vom jeweiligen Veranstalter erstellt. Sie ist vor ihrer Veröffentlichung mit dem für diese VK zuständigen Vertreter in der FK Agility abzustimmen.
Die Einladung und Bezahlung der von der FK Agility festgelegten Agilityrichter erfolgt durch den Veranstalter. Allfällige ÖKV-Zuschüsse zu den Richterspesen werden bei der Veranstaltungsabrechnung berücksichtigt.
Alle ÖKV-Veranstaltungen sind offen für die Teilnahme von Startern aller VKs.
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle bis zum Meldeschluss ordnungsgemäß eingelangten Meldungen anzunehmen.
Die Anmeldung verpflichtet den Hundeführer zur Bezahlung der Meldegebühr und den Veranstalter zur Abfuhr der festgelegten Abgabe an den ÖKV.
Der Veranstalter überprüft bei allen Teilnehmern ihre Startberechtigung anhand des vorgelegten Agility-Leistungshefts des ÖKV oder einer anderen FCI-Landesorganisation.
Der Veranstalter sorgt für die Beschaffung der Preise, die in den jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen genannt sind.
Der Veranstalter sorgt für die zur Durchführung des jeweiligen Turniers notwendigen Voraussetzungen (Gelände, Parcoursanzahl, Geräte, Zeitnehmung, Auswertung, Lautsprecher, sanitäre Einrichtungen, Helfer, Parkplätze, Campingmöglichkeiten, Information zu Übernachtungsmöglichkeiten, Kantine, Zufahrtsbeschilderung etc.).
Ein Tierarzt muss während der Veranstaltung entweder anwesend oder zumindest sofort erreichbar sein.
Die Ergebnisdaten
jeder Veranstaltung sind nach Ende der Veranstaltung so rasch wie möglich dem
ÖKV-Agilityreferenten zur Veröffentlichung und Cupführung zu übermitteln.
4. Schlussbestimmung
Sollten sich Zweifelsfälle oder besondere Umstände ergeben, die ein Abweichen von diesem Leitfaden erforderlich machen, so entscheidet darüber der nominierte Überwacher bzw. die FK Agility.
Stand: 05.01.2006