Eintragungen in
das Agility-Leistungsheft
(ab 2007)
Das Agility-Leistungsheft ist ein Dokument des Hundes, in dem die Ergebnisse der Teilnahme an Agilityveranstaltungen festgehalten werden. Für jeden Hund darf nur EIN Agility-Leistungsheft ausgestellt werden, auch wenn mehrere Hundeführer mit diesem Hund starten.
Die Ausstellung eines Agility-Leistungsheftes erfolgt durch die Ortsgruppe, bei der der erstantretende Hundeführer bzw. der Eigentümer Mitglied ist. Die Ortsgruppe bestätigt auf dem dafür vorgesehenen Platz mit ihrem Stempel die Richtigkeit der eingetragenen Daten von Hund und Hundeführer bzw. Eigentümer und ist für die Übersendung des Beiblatts an den ÖKV innerhalb von 4 Wochen verantwortlich. Diese per Stempel vorgenommene Bestätigung bleibt in weiterer Folge unverändert, d.h. auch bei einem dauerhaften Wechsel der Ortsgruppe, für die gestartet wird, ist keine Änderung der Ersteintragung vorzunehmen.
Das Agility-Leistungsheft ist bei jedem Antritt vorzulegen. Von der veranstaltenden Ortsgruppe sind die Ergebnisse aller Agilityläufe in einer LK mit der jeweiligen Bewertung (V, SG, G, B; auch DIS) und der erreichten Platzierung einzutragen.
Bei der Rangvergabe ist zu beachten, dass bei 4 oder mehr Startern je Leistungs-/Größenklasse alle Ränge zu vergeben sind, also bei 4 Startern 1. Platz bis 4. Platz. Bei 3 Startern werden die Ränge 1 und 2 vergeben, bei 2 Startern wird nur der 1. Platz vergeben. Keine Platzierung ist einzutragen, wenn
Das Ergebnis anderer Läufe (Jumping, Open, Mannschaft...) muss nur dann ins LH eingetragen werden, wenn es in den jeweils geltenden Durchführungsbestimmungen festgehalten ist. Dabei ist zu beachten, dass es bei Open-Läufen (Agility und Jumping) keine Bewertungen (V, SG, G, B) gibt. Das Ergebnis von Spielen, die als Ergänzung zu anderen Läufen abgehalten werden, ist nicht einzutragen. Kombinationswertungen (Tageswertung, Cupgesamtwertung) sind ebenfalls nur dann einzutragen, wenn die jeweiligen Durchführungsbestimmungen dies vorsehen. In jedem Fall hat aber ein Hundeführer Anspruch darauf, nach der Siegerehrung auf sein Ersuchen hin jene Ergebnisse in sein Leistungsheft eingetragen zu bekommen, die nicht verpflichtend für alle Starter einzutragen waren.
Die Weitergabe falscher Meldedaten sowie eigenmächtige Änderungen oder Ergänzungen an Leistungshefteintragungen können als Verstoß gegen die Satzung des ÖKV zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen. Sämtliche in diesem Zusammenhang erreichten Qualifikationen oder Titel können wieder aberkannt werden.
Wenn der vorhandene Platz für die Eintragung von Antritten in einem Agility-Leistungsheft erschöpft ist, kann die Ortsgruppe, für die hauptsächlich gestartet wird, ein Fortsetzungsleistungsheft ausstellen. Auf dem Begleitblatt, das von der Ortsgruppe innerhalb von 4 Wochen an den ÖKV zu schicken ist, muss bei der Nummer des neuen Leistungshefts der deutliche Vermerk stehen: "Fortsetzungsleistungsheft zu Nr. ...". Auch im neuen Leistungsheft ist dieser Fortsetzungsvermerk mit Angabe der alten LH-Nummer anzuführen. Die Bestätigung der aktuellen LK sowie der Größenklasse wird von einem österreichischen Agilityrichter unter Vorlage des alten Leistungshefts vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt darf nur noch das Fortsetzungsleistungsheft verwendet werden. Sollten sich zu diesem Zeitpunkt noch offene Eintragungszeilen im alten Leistungsheft befinden, so sind diese deutlich durchzustreichen.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Agility-Leistungsheftes muss beim ÖKV um Ausstellung eines Ersatzleistungsheftes angesucht werden. Ortsgruppen sind nicht berechtigt, ein Ersatzleistungsheft auszustellen. Einem Ansuchen um Ausstellung eines Ersatzleistungsheftes sind Belege für die letztgültige Antrittsklasse bzw. für bereits erreichte Aufstiegsqualifikationen beizulegen (z.B. Ergebnislisten).
Stand: 05.11.2006