Mindestalter des Hundes beim Erstantritt
Aus gegebenem Anlass wird in Erinnerung gerufen, dass Hunde, die an einem Agilitybewerb in Österreich teilnehmen, älter als 18 Monate sein müssen. Das betrifft den Erstantritt österreichischer Hunde ebenso wie Antritte von Hunden ausländischer Hundeführer, selbst wenn in deren Land abweichende Bestimmungen bestehen sollten. Das Mindestalter eines Hundes mit einem österreichischen Leistungsheft wird bei Erstantritt vom amtierenden österreichischen Agilityrichter kontrolliert. Für die Kontrolle des Antrittsalters von Hunden ausländischer Starter (Leistungsheft, ggf. Impfpass) ist der jeweilige Veranstalter zuständig.
Weiters wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Bestätigung der Größenklasse eines Hundes beim Erstantritt ausschließlich vom jeweils amtierenden österreichischen Agilityrichter vorgenommen werden darf. Das bedeutet, dass ein Erstantritt im Ausland nur dann möglich ist, wenn dort ein österreichischer Agilityrichter im Einsatz ist und der erstantretende österreichische Hund älter als 18 Monate ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erstantritt in einem Land erfolgt, dessen nationale Bestimmungen ein niedrigeres Mindestalter vorsehen.
Stand: 23.07.2007