Zurückgehen zum Hund vor dem Start
Wenn ein Hundeführer nach Startfreigabe die Startlinie (= gedachte Verlängerung auf beiden Seiten der Starthürde) überschritten hat, darf er diese Linie bis zum tatsächlichen Start seines Hundes nicht wieder überqueren.
Ein nochmaliges Überschreiten der Startlinie in die Gegenrichtung (z.B. um den nachrückenden Hund neu abzusetzen) wird mit einer Disqualifikation geahndet.
Diese Regelung gilt für alle Prüfungsläufe (Agility und Jumping) der LK2, LK3 und LK Oldies sowie für alle Open-Läufe und ist gültig ab dem 1. September 2004.
Stand: 23.06.2004