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In den einzelnen Bundesländern soll der jeweilige ÖKV-Agility-Landesmeister ermittelt werden. Der Wettbewerb muss allen ÖKV-Vereinen des jeweiligen Bundeslandes zugänglich sein.
Ein Zusammenschluss von angrenzenden Bundesländern zu einer gemeinsamen ÖKV-Landesmeisterschaft ist nach Absprache mit der ÖKV-Fachkommission Agility möglich. Die Entscheidung über die Abhaltung einer ÖKV-Landesmeisterschaft liegt bei der jeweils zuständigen Agility-Arbeitsgruppe. Die LM-Termine werden von den A-AGs der Bundesländer festgelegt.
Die Teilnahme sowohl eines Hundes als auch eines Hundeführers an einer ÖKV-LM ist pro Jahr max. einmal möglich. Sollten die Zulassungsbedingungen für den Start bei mehr als einer ÖKV-LM erfüllt sein, zählt der erste Antritt. Sollten verschiedene Zulassungsbedingungen der einzelnen Bundesländer dazu führen, dass ein startwilliger Hundeführer mit österreichischem Hauptwohnsitz an keiner ÖKV-LM teilnehmen könnte, so ist zwischen den betroffenen A-AGs der Bundesländer ein Einvernehmen anzustreben. In Streitfällen entscheidet die FK Agility über das zuständige Bundesland.
Die Durchführungsbestimmungen zur Erlangung des Titels "ÖKV-Agility-Landesmeister'' müssen vor der Ausschreibung der FK Agility zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie werden wirksam mit ihrer Veröffentlichung auf der ÖKV-Agility-Homepage. Die LM-Ergebnisse müssen binnen 8 Tagen dem ÖKV-Agilityreferenten zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 15.09.2008