ÖKV-Vorstandsbeschluss vom 26. Feburar 2020
Jede Verbandskörperschaft, die Agility-Lizenzen für Ihre Starter/Mitglieder ausstellt,
ist verpflichtet sich an den Richter-Transferkosten für die WM-Endqualifikation zu beteiligen.
Jede Verbandskörperschaft, die Agility-Lizenzen für Ihre Starter/Mitglieder ausstellt,
hat für jeden seiner WM-Teilnehmer € 365,-- als Zuschuss in die WM-Mannschaftskasse zu bezahlen.
04.05.2024 - 05.05.2024
5. und 6. EO-Qualifikation
18.05.2024 - 19.05.2024
WM-Endausscheidung 2024
08.06.2024 - 09.06.2024
Österreichische Meisterschaft 2024 und
Jugend- und ParAgility-Staatsmeisterschaft 2024